Die Landeskommission Eingliederungshilfe ist zuständig für

  • die Weiterentwicklung des Rahmenvertrages nach § 131 SGB XI aufgrund fachlicher und rechtlicher Entwicklungen,

  • die Anpassung dieses Rahmenvertrags aufgrund von Umsetzungsproblemen und Evaluationsergebnissen,

  • den Abschluss von landesweit einheitlichen Rahmenvereinbarungen,

  • Leistungs- und Vergütungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung,

  • die Weiterentwicklung der Grundlagen und Kriterien der Vergütung und der Verfahren zur deren Ermittlung, Höhe der Vergütungen und Vergütungsbestandteile, die auf Landesebene vereinbart werden, z. B. Fort- und Weiterbildungspauschale,

  • die Erarbeitung von Kalkulationsvorgaben,

  • Grundsätze der Leistungsabrechnung,

  • weitere Aufgaben nach dem Rahmenvertrag,

  • Kündigungsfälle.

Die AG Verhandlungen erarbeitet als ständige Arbeitsgruppe der Landeskommission Eingliederungshilfe die Grundlagen für die Beschlüsse und macht entsprechende Beschlussvorschläge.