Die Landeskommission Eingliederungshilfe ist zuständig für
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die Weiterentwicklung des Rahmenvertrages nach § 131 SGB XI aufgrund fachlicher und rechtlicher Entwicklungen,
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die Anpassung dieses Rahmenvertrags aufgrund von Umsetzungsproblemen und Evaluationsergebnissen,
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den Abschluss von landesweit einheitlichen Rahmenvereinbarungen,
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Leistungs- und Vergütungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung,
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die Weiterentwicklung der Grundlagen und Kriterien der Vergütung und der Verfahren zur deren Ermittlung, Höhe der Vergütungen und Vergütungsbestandteile, die auf Landesebene vereinbart werden, z. B. Fort- und Weiterbildungspauschale,
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die Erarbeitung von Kalkulationsvorgaben,
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Grundsätze der Leistungsabrechnung,
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weitere Aufgaben nach dem Rahmenvertrag,
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Kündigungsfälle.
Die AG Verhandlungen erarbeitet als ständige Arbeitsgruppe der Landeskommission Eingliederungshilfe die Grundlagen für die Beschlüsse und macht entsprechende Beschlussvorschläge.