Fachliche Position der LAG Ö|F zum Schuldner-beratungsdienstegesetz (SchuBerDG)

Alle Personen mit finanziellen Schwierigkeiten sollen den Zugang zu unabhängiger, qualifizierter Schuldnerberatung erhalten. Ziel ist es, ihre wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe zu erhalten oder wiederherzustellen. Von immenser wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung ist die Wiedereingliederung von überschuldeten Personen in das Kreditsystem und die Stabilisierung ihrer finanziellen Situation. Beim Zugang zur Beratung kann auf die bestehenden Strukturen in Bayern aufgebaut werden.Neue Zielgruppen und neue Aufgaben erfordern mehr Beratungskapazitäten und eine zusätzliche Finanzierung der bestehenden Schuldnerberatung der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern. Dadurch kann Beratung gemäß den Vorgaben der Insolvenzordnung, der EU-Verbraucherkreditrichtlinie und insbesondere des geplanten Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) aus einer Hand bereitgestellt werden. Die Verantwortung für die Sicherstellung liegt bei den Ländern.

Der Fachausschuss Schuldner- und Insolvenzberatung der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege (LAG Ö|F) hat im Mai 2026 eine fachliche Position zum Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) erarbeitet, die wir Ihnen hiermit zur Verfügung stellen.

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