Aufgaben und Satzung

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die kommunalen Spitzenverbände in Bayern haben sich im Jahr 1948 zur Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, zusammengeschlossen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern ist folgenden Zielen verpflichtet:

  • Pflege vertrauensvoller und partnerschaftlicher Zusammenarbeit ihrer Mitglieder 

  • Überwindung von Interessensgegensätzen
  • Bündelung der Kompetenz ihrer Mitglieder
  • Hinwirkung auf bedarfsgerechte und zeitgemäße Hilfeangebote

  • Abstimmung und Ergänzungen ihrer Angebote zum Wohl der Rat- und Hilfesuchenden

  • Mitgestaltung der Sozialpolitik aufgrund der Erfahrungen als Träger von Diensten und Einrichtungen bzw. als gesetzliche Kostenträger der Sozialhilfe und der Jugendhilfe

  • Erarbeitung von Anregungen und Vorschlägen für gesetzliche Regelungen

  • Koordinierung von Stellungnahmen zu Vorschlägen und Gesetzesentwürfen des Bayerischen Landtages und der Bayerischen Staatsregierung

  • Kontaktpflege zu Ministerien, Sozialleistungsträgern und sonstigen Institutionen, die für die Ziele der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege relevant sind.

 



Die Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern tritt am 01.01.2022 in Kraft und ersetzt die Fassung vom 01.01.2000.