Mitglieder der Landesentgeltkommission
Der Landesentgeltkommission gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII
gehören als Vertrags- und Verhandlungspartner an:
Die überörtlichen Sozialhilfeträger
- Bezirk Oberbayern
- Bezirk Niederbayern
- Bezirk Oberpfalz
- Bezirk Oberfranken
- Bezirk Mittelfranken
- Bezirk Unterfranken
- Bezirk Schwaben
Die kommunalen Spitzenverbände
- Bayerischer Gemeindetag
- Bayerischer Landkreistag
- Bayerischer Städtetag
- Bayerischer Bezirketag
Die Vereinigungen der Träger von Diensten auf Landesebene
- Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Bayern e.V.
- Bayerisches Rotes Kreuz
- Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa),
Regionalgruppe Bayern - Deutscher Caritasverband, Landesverband Bayern e.V.
- Diakonisches Werk Bayern
- Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern
- Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Landesverband Bayern e.V. - Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V.
- Verband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK), Landesverband Bayern
Gemäß § 2 Ziffer 6
des Bayerischen Rahmenvertrages gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII
vom 01.01.2005 wird der Vorsitz
der Landesentgeltkommission
durch den Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und Wohlfahrtspflege
in Bayern wahrgenommen, die Geschäftsführung der Landesentgeltkommission
durch deren Geschäftsstelle.