Mitglieder der Landesentgeltkommission
für ambulante Dienste
Der Landesentgeltkommission für ambulante Dienste gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII gehören als Vertrags- und Verhandlungspartner an:
Die überörtlichen Sozialhilfeträger
- Bezirk Oberbayern
- Bezirk Niederbayern
- Bezirk Oberpfalz
- Bezirk Oberfranken
- Bezirk Mittelfranken
- Bezirk Unterfranken
- Bezirk Schwaben
Die kommunalen Spitzenverbände
- Bayerischer Gemeindetag
- Bayerischer Landkreistag
- Bayerischer Städtetag
- Bayerischer Bezirketag
Die Vereinigungen der Träger von Diensten auf Landesebene
- Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Bayern e.V.
- Bayerisches Rotes Kreuz
- Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
Regionalgruppe Bayern - Deutscher Caritasverband, Landesverband Bayern e.V.
- Diakonisches Werk Bayern
- Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern
- Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Landesverband Bayern e.V. - Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V.
Gem. § 2 Ziffer 6 des Bayerischen Rahmenvertrages gemäß §79 Abs. 1 SGB XII vom 01.01.2005 wird der Vorsitz der Landesentgeltkommission durch den Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und Wohlfahrtspflege in Bayern wahrgenommen, die Geschäftsführung der Landesentgeltkommission durch deren Geschäftsstelle.